Karosseriebearbeiter nach §66 BBiG/§42r HwO (m/w/d (m/w/d)
Karosserie & Lackierfachbetrieb Göbel
Ausbildung als Karosseriebearbeiter nach §66 BBiG/§42r HwO (m/w/d
Für Absolventen und Absolventeninnen der Förderschule oder Menschen mit Behinderung, die ein Faible für Autos mitbringen, ist dieses Berufsbild ein perfektes Sprungbrett auf dem Weg in den ersten Arbeitsmarkt: Karosseriebearbeiter und Karosseriebearbeiterinnen, die gemäß §66 BBiG/§42r HwO beurteilt werden, durchlaufen eine dreijährige Ausbildung wird im Handwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Dabei werden Grundkenntnisse in Karosserieinstandsetzung und Fahrzeugpflege vermittelt. Die Ausbildung orientiert sich an den anerkannten Ausbildungsberufen Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und -Fahrzeugbaumechanikerin für Karosserieinstandhaltungstechnik und Kraftfahrzeugmechatroniker und Kraftfahrzeugmechatronikerin mit dem Schwerpunkt Karosserietechnik. Nach bestandener Abschlussprüfung und bei entsprechender Eignung können Karosseriebarbeiter und Karosseriebearbeiterinnen eine Ausbildung in den oben genannten Berufen anschließen. Hinweis: Je nach zuständiger Kammer können z.B. die Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.
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Ausbildungsdetails
Branche
Verkehr, Logistik
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Vergütung
Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.
(Abweichungen möglich, Stand: 01. November 2021, Quelle: IG Metall)
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