Du befindest dich in der Ausbildung und möchtest deine Einkommensteuererklärung abgeben? In diesem Artikel erfährst du, was du über die Steuerklasse, die Kirchensteuer in Bayern und Werbungskosten wissen solltest, um deine Steuererklärung erfolgreich zu erstellen.
Steuerklasse
Die Steuerklasse ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung deiner Einkommensteuer. Als Auszubildender hast du in der Regel die Steuerklasse I. Diese Steuerklasse gilt für Ledige ohne Kinder. Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuerklasse Auswirkungen auf die Höhe der Lohnsteuer hat, die von deinem Gehalt abgezogen wird.
Kirchensteuer in Bayern
In Bayern wird zusätzlich zur Einkommensteuer auch die Kirchensteuer erhoben. Die Höhe der Kirchensteuer beträgt in der Regel 8% der Einkommensteuer. Wenn du keiner Religionsgemeinschaft angehörst, kannst du einen Antrag auf Kirchensteuerfreiheit stellen und somit die Zahlung der Kirchensteuer vermeiden.
Werbungskosten
Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit deiner Ausbildung stehen und steuerlich absetzbar sind. Dazu gehören beispielsweise Fahrtkosten zur Berufsschule, Fachliteratur oder Arbeitsmittel. Es ist wichtig, alle Belege und Nachweise für deine Werbungskosten aufzubewahren, um diese in deiner Steuererklärung geltend machen zu können.