Verlängerung der Ausbildungszeit


Nach § 8 BBiG kann in Ausnahmefällen die Ausbildungszeit auch verlängert werden, wenn eine Verlängerung für das Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich ist.

Der Antrag muss von dir bei der zuständigen Stelle gestellt werden, dein Ausbildungsbetrieb wird dazu angehört.
Verlängerungsgründe können sein:
 

  • längere Ausfallzeiten des Auszubildenden (z.B. Krankheit)
  • Behinderung des Auszubildenden
  • Mangelhafte Ausbildung

Wenn du die Abschlussprüfung nicht bestanden hast, ist eine Verlängerung bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens um 1 Jahr, möglich (§ 21 BBiG).
Du kannst das von deinem Ausbildungsbetrieb verlangen. Die Verlängerung muss der zuständigen Stelle schriftlich mitgeteilt werden.