Inhalt des Ausbildungsvertrages

Das steht im Ausbildungsvertrag

Die Inhalte des Ausbildungsvertrags sind vom Berufsbildungsgesetz vorgegeben. Dazu zählen:

  •  inhaltliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
  •  Beginn und Dauer der Ausbildung
  •  Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  •  Dauer der täglichen Arbeitszeit
  •  Dauer der Probezeit
  •  Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
  •  Dauer des Urlaubs
  •  Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann
  •  Hinweis auf Tarifverträge und Vereinbarungen, die bei deinem Vertrag gelten

Achtung: Das macht den Ausbildungsvertrag ungültig

In deinem Ausbildungsvertrag dürfen keine Vereinbarungen stehen, die
 

  •  dich nach Beendigung deiner Ausbildung verpflichten, in deinem Ausbildungsbetrieb weiterzuarbeiten.
  •  dir verbieten, deinen erlernten Beruf ganz oder eingeschränkt (z. B. bei der Konkurrenz) auszuüben.
  •  von dir eine Zahlung als Entschädigung für die Berufsausbildung fordern.
  •  dich zur Zahlung von Vertragsstrafen verpflichten (z. B. wenn du die Ausbildung nicht antrittst oder dein Ausbildungsverhältnis kündigst).
  •  Schadensersatzansprüche ausschließen oder beschränken sowie Pauschbeträge vorsehen.

§ 12 Berufsbildungsgesetz bestimmt solche Vereinbarungen als nichtig, d. h. sollten sie in deinem Ausbildungsvertrag aufgeführt sein, dann sind sie nicht gültig.

Ärztliche Untersuchungen bei Minderjährigen Auszubildenden

Wenn du noch minderjährig bist, dann schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz vor, dass dein Ausbildungsbetrieb nur mit deiner Ausbildung beginnen darf, wenn ihm von deinem Arzt eine Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorliegt.
Diese Bescheinigung darf zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 14 Monate sein. Mit dieser Untersuchung soll verhindert werden, dass dir die Art der Beschäftigung gesundheitlich schaden könnte.

Innerhalb der letzten 3 Monate des ersten Ausbildungsjahres musst du, wenn du noch nicht 18 bist, zu einer Nachuntersuchung gehen und anschließend deinem Ausbildungsbetrieb die Bescheinigung deines Arztes vorlegen.

Dadurch soll festgestellt werden, ob durch die Beschäftigung gesundheitliche Schäden bei dir aufgetreten sind. Kosten für die Untersuchungen entstehen für dich nicht.