Steuern und Sozialabgaben

Die Ausbildungsvergütung, die in deinem Ausbildungsvertrag steht, ist der Brutto-Betrag. Davon musst du unter Umständen Steuern zahlen und Sozialabgaben entrichten. Was dann letztendlich auf deinem Konto landet, ist das Netto-Gehalt, das nach dem Abzug von Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt.

Für was zahlt man Steuern?

Sobald man im Monat mehr als ca. 1.260 Euro (Steuerklasse I; Stand 2023) verdient, zahlt Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag.

Was sind Sozialabgaben?

Sozialabgaben sind Beiträge für die Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Das sind rund 40 % deiner Brutto-Ausbildungsvergütung. Dein Ausbildungsbetrieb und du teilt euch aber die Kosten.

Für dich gilt, dass du etwas über 20 % deiner Ausbildungsvergütung zahlen musst. Eine Ausnahme ist die Unfallversicherung. Die Kosten dafür übernimmt der Arbeitgeber komplett.

Steuerarten im Überblick

Lohnsteuer

Wenn Lohnsteuer anfällt, dann führt dein Ausbildungsbetrieb sie für dich an das Finanzamt ab. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach deiner Steuerklasse. In der Regel wirst du Steuerklasse I haben, das heißt, du bist ledig und hast kein Kind. Dann sind für dich ca. 1.260 Euro monatlich steuerfrei.
 

 Solidaritätszuschlag

Seit dem 1.1.2021 brauchst Du dir über den Solidaritätszuschlag in der Ausbildung keine Gedanken mehr machen, dieser entfällt nämlich.
 

Kirchensteuer

Wenn du einer Konfession angehörst, also z. B. katholisch oder evangelisch bist, musst du Kirchensteuer zahlen, die dein Ausbildungsbetrieb zusammen mit der Lohnsteuer an das Finanzamt abführt. In Bayern und Baden-Württemberg zahlst du 8 % von deiner Lohnsteuer (nicht von deiner Ausbildungsvergütung) als Kirchensteuer, in den restlichen Bundesländern sind es 9 %. Bist du konfessionslos, z. B. weil du aus der Kirche ausgetreten bist, zahlst du keine Kirchensteuer.

Sozialabgaben im Überblick

Du bist als Auszubildender sozialversicherungspflichtig, d.h. du darfst von deiner Ausbildungsvergütung nicht alles behalten und musst Sozialabgaben abführen. Zu den Sozialabgaben gehören die Renten-, Pflege-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

Rentenversicherung

Die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ist für dich Pflicht und soll dir im Alter ein ausreichendes Einkommen sichern. Du solltest aber trotzdem über eine weitere zusätzliche Absicherung für das Alter nachdenken (private Altersvorsorge). Der Beitrag zur Rentenversicherung beträgt zurzeit (2020) 18,6 % von der Brutto-Ausbildungsvergütung. Davon musst du die Hälfte, also 9,3 %, zahlen. Dein zukünftiger Ausbildungsbetrieb meldet dich bei der Rentenversicherung an. Du bekommst einen Sozialversicherungsausweis mit einer Rentenversicherungsnummer. Wenn du schon mal gearbeitet hast, dann bist du bereits im Besitz des Ausweises. Du bist verpflichtet, zu Beginn deiner Ausbildung deinem Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis vorzulegen.

Krankenversicherung

Als Auszubildender musst du in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sein. Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten im Krankheitsfall. Das sind Behandlungs- und Krankenhauskosten, Medikamente und Krankengeld ab der 7. Woche einer Krankheit. Für die ersten 6 Wochen zahlt dein Ausbildungsbetrieb die Ausbildungsvergütung (netto) weiter an dich aus, danach erhältst du von der Krankenkasse das – niedrigere – Krankengeld. Der Beitrag zur Krankenversicherung ist gesetzlich festgelegt und beträgt zurzeit (2020) 14,6 % von der Brutto-Ausbildungsvergütung, egal, bei welcher Krankenkasse du dich versicherst. Du musst die Hälfte von 14,6 % zahlen plus einen zusätzlichen Eigenanteil von 1,1 %, also zusammen 8,4 %.

Pflegeversicherung

Damit wird eine mögliche Pflegebedürftigkeit im Alter finanziell abgesichert. Da du in deiner Krankenkasse pflichtversichert bist, verpflichtet dich das Gesetz auch zu Beiträgen in die Pflegeversicherung. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt zurzeit (2020) 3,05 % von der Brutto-Ausbildungsvergütung. Davon musst du die Hälfte, also 1,525 %, bezahlen. In Sachsen gibt es eine Ausnahme. Hier zahlen die Arbeitnehmer einen höheren Anteil als die Arbeitgeber, nämlich 2,025 %. Ab deinem 23. Geburtstag musst du zusätzlich einen Zuschlag von 0,25 % leisten, wenn du keine Kinder hast. Dann bezahlst du 1,775 % von deiner Brutto-Ausbildungsvergütung (in Sachsen 2,275 %).

Arbeitslosenversicherung

Damit wird das finanzielle Risiko einer drohenden Arbeitslosigkeit gemildert. Du bist zu Beiträgen für die Arbeitslosenversicherung verpflichtet. Leistungen daraus sind u.a. Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld. Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du erst, wenn du mindestens 12 Monate lang Beiträge eingezahlt hast. Dies kann für dich wichtig sein, wenn du während der Ausbildungszeit arbeitslos wirst (weil z.B. dein Ausbildungsbetrieb in Konkurs gegangen ist) oder du nach Abschluss deiner Ausbildung nicht übernommen wirst und nicht gleich Arbeit findest. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt zurzeit (2020) 2,4 % von der Brutto-Ausbildungsvergütung. Davon musst du die Hälfte, also 1,2 % bezahlen.