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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Dienstleistungen der Firma Ausbildungskompass Monika Uhl GmbH, Grube 21, 82377 Penzberg

Stand: 01. Januar 2025

  • Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Ausbildungskompass der von der Ausbildungskompass Monika Uhl GmbH – nachstehend Dienstleister genannt organisiert und abgewickelt wird.
    Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

  • Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
    Der Dienstleister stellt die Plattform des Ausbildungskompass zur Verfügung.
    Vertragliche Verpflichtungen bestehen zwischen dem Dienstleister und den Betrieben die die Plattform zur Präsentation ihrer offenen Stellen (Job und Ausbildung) nutzen (im Folgenden Auftraggeber genannt).
    Weiter können sich Interessenten auf der Plattform informieren und unter Eintragung persönlicher Daten mit den Auftraggebern in Kontakt treten (im Folgenden Interessenten genannt). Es besteht kein Anspruch auf Freischaltung dieses Features auf der Plattform.
    Auftraggeber und Interessenten stimmen im Rahmen der Nutzung des Ausbildungskompasses der Verarbeitung und jeweils bestimmungsgemäßen Weitergabe Ihrer eingetragenen und zur Verfügung gestellten Daten zu.

  • Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.
    Der Auftraggeber trägt sich mit seiner Adresse im Ausbildungskatalog des jeweiligen Landkreises ein. Die Firma und Adresse nebst angegebenen Kontaktdaten  erscheint bei dem Ausbildungsberuf den der Auftraggeber ausbildet. Die Kosten ergeben sich aus der jeweils gültigen Liste auf der Website des Dienstleisters. Der Ausbildungskatalog wird gedruckt und an den Schulen des Landkreises am Landratsamt verteilt. Es ist somit ein Branchenbuch für Ausbildung und Studium im Landkreis.

  • 4.1 Der Vertrag beginnt mit der Eintragung des Auftraggebers im Ausbildungskompass und endet mit der Auslieferung des Katalogs an den oben genannten Verteiler.

    4.2  Der Vertrag kann von beiden Seiten ordentlich mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Nach Freigabe der Druckfahne ist eine ordentliche  Kündigung nicht mehr möglich. Im Falle einer ordentlichen Kündigung kann der Dienstleister die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen in Rechnung stellen

    4.3 Abo Kündigung und Kündigungsfrist

    • Das Abonnement hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn es nicht mit einer Frist von 30 Tagen vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wird.
    • Die Kündigung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen und wird mit Eingang bei uns wirksam.
       

    4.4 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist nach vorheriger fruchtloser (Ab-) Mahnung mit Fristsetzung möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.

    4.5 der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

     

  • 5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen das Abdrucken der vom Auftraggeber vorgegebenen und freigegebenen Daten in die vom Auftraggeber vorgegebenen und freigegebenen Rubrik der Ausbildungsberufe/ des Dualen Studiengangs gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag. Der Eintrag wird auf der Rechnung gezeigt und ist mit einem Hinweis versehen, dass Korrekturen und Änderungen unmittelbar zur Anzeige gebracht werden müssen.
    5.2 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
    Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

  • 6.1 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
    6.2 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz bei Verbrauchern und 9% p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz bei Unternehmern.

  • 7.1 Freiwilliges Widerrufsrecht für Unternehmer
    
Sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gewähren wir abweichend von den gesetzlichen Regelungen ein freiwilliges Widerrufsrecht von 14 Werktagen ab Vertragsschluss. Der Widerruf muss in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen und ist an die im Impressum genannte Kontaktadresse zu richten.

    7.2 Ausschluss des Widerrufs nach Fristablauf
    
Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist ein Rücktritt oder eine Stornierung – auch bei versehentlichen oder mehrfachen Buchungen – ausgeschlossen, da mit der Umsetzung der gebuchten Leistung bereits begonnen wurde bzw. verbindliche Platzierungen in Online- und/oder Print-Produkten erfolgt sind.

    7.3 Geltung für Einzelleistungen und Abonnements
    
Das Widerrufsrecht gemäß § 7.1 gilt sowohl für einmalige Buchungen (z. B. Darstellung eines Ausbildungsberufs) als auch für Abonnements mit automatischer Verlängerung. Bei Abonnements bleibt das ordentliche Kündigungsrecht gemäß § 4.3 unberührt.

    7.4 Sorgfaltspflicht bei der Buchung
    
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Absenden der Buchung die eingegebenen Daten sowie die Anzahl der gebuchten Leistungen sorgfältig zu prüfen. Eine Rückerstattung des Entgelts bei fehlerhaften oder mehrfachen Buchungen nach Ablauf der Widerrufsfrist ist nicht möglich.

  • 8.1 Bei der Buchung von Anzeigenformaten (z. B. A6, A5, A4, Doppelseite oder Umschlagsseite) ist der Auftraggeber verpflichtet, bis zum mitgeteilten Redaktionsschluss eine druckfähige PDF-Datei zur Verfügung zu stellen.

    8.2 Erfolgt trotz bis zu dreimaliger Erinnerung durch uns keine fristgerechte Übermittlung des finalen Anzeigenmaterials, kann die Anzeige nicht veröffentlicht werden. In diesem Fall gilt die Leistung als selbstverschuldet nicht abrufbar, und der Vergütungsanspruch bleibt in voller Höhe bestehen. Eine Stornierung oder Rückerstattung ist ausgeschlossen.

    8.3 Die angelieferte Datei wird nicht durch uns auf Druckfähigkeit oder inhaltliche Richtigkeit geprüft. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die gelieferten Daten vollständig, korrekt und druckfähig gemäß unseren technischen Anforderungen sind:

    Datenanforderungen:

    – Dateiformate: PDF/X-4 (empfohlen), TIFF, PSD
    – Farbmodell: CMYK
    – Auflösung: 300 dpi
    – Schriften: Alle im Text oder in Grafiken/Logos verwendeten Schriften müssen in die PDF eingebettet oder vor Erstellung der PDF in Pfade/Zeichenwege umgewandelt werden (gilt auch für Dateien aus Photoshop).
    – Sicherheitsabstand: Mindestens 3 mm Abstand aller Texte und wichtigen Inhalte zum Rand des Endformats (für randabfallende Anzeigen). Am Bund (linker Rand der Anzeige) sind mindestens 6 mm Abstand einzuhalten (Klebebereich der Bindung).

    8.4 Bei verspäteter oder fehlerhafter Anlieferung übernimmt der Dienstleister keine Verantwortung für die Veröffentlichung oder die Druckqualität.
    Wir behalten uns vor, Anzeigen, die nicht den im Mediendatenblatt genannten technischen Anforderungen entsprechen, nicht zu veröffentlichen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzleistung. Etwaige Zusatzaufwände (z. B. Erstellung von Platzhalteranzeigen oder Nachbearbeitungen) können separat in Rechnung gestellt werden.

  • 9.1 Die gesamte Kommunikation im Rahmen der Vertragsbeziehung – insbesondere die Übermittlung von Rechnungen, Korrekturabzügen, Fristen oder sonstigen vertragsbezogenen Mitteilungen – erfolgt per E-Mail an die vom Auftraggeber im Rahmen der Buchung mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine gültige und erreichbare E-Mail-Adresse anzugeben und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aktuell zu halten. Änderungen sind dem Dienstleister unverzüglich mitzuteilen.

    9.2 Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit und Erreichbarkeit der angegebenen E-Mail-Adresse. Die erste erfolgreiche Zustellung einer E-Mail durch uns (z. B. Versand der Rechnung oder eines Korrekturabzugs) gilt als Bestätigung dieser Adresse. Für den Fall, dass Mitteilungen aufgrund falscher, veralteter oder technisch nicht erreichbarer E-Mail-Adressen nicht zugestellt werden können, trägt der Auftraggeber das Risiko eines Zugangsverlusts.

    9.3 Eine E-Mail gilt als zugestellt, sobald sie an die vom Auftraggeber zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse abgesendet wurde – unabhängig davon, ob sie tatsächlich gelesen oder technisch empfangen wurde. Eine verspätete Reaktion oder der Einwand, eine E-Mail nicht erhalten zu haben, berührt nicht die Wirksamkeit vertraglich vereinbarter Fristen, insbesondere in Bezug auf Kündigungen, Widerrufsfristen oder automatische Vertragsverlängerungen.

  • 10.1 Bei Bestellungen von Unterrichtsmaterialien oder Schulangeboten über die Plattform erklärt sich der Auftraggeber – sofern es sich um eine Schule, Bildungseinrichtung oder pädagogische Organisation handelt – damit einverstanden, dass der Dienstleister den Namen und die Bezeichnung der Einrichtung als Referenz im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit verwenden darf. Dies umfasst insbesondere die Nennung auf der Webseite, in Präsentationen, Broschüren sowie in weiteren Marketing- und Informationsmaterialien.

    10.2 Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf Einrichtungsebene (z. B. Schulname) und ohne personenbezogene Daten. Die Darstellung erfolgt stets mit größtmöglicher Sorgfalt und ohne werbliche Verfälschung. Auf Wunsch der Einrichtung kann die Nennung jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. In diesem Fall wird die Referenz in der nächsten turnusmäßigen Aktualisierung entfernt.

  • Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

  • Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtstand ist Penzberg.
    Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz, damit Penzberg.

     

  • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
    Die Parteien werden jedwede Änderung einer vertraglichen Vereinbarung nur schriftlich treffen, es gilt insoweit Schriftform, dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

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