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Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Ausbildungskompass der von der Ausbildungskompass Monika Uhl GmbH – nachstehend Dienstleister genannt organisiert und abgewickelt wird.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor. -
Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
Der Dienstleister stellt die Plattform des Ausbildungskompass zur Verfügung.
Vertragliche Verpflichtungen bestehen zwischen dem Dienstleister und den Betrieben die die Plattform zur Präsentation ihrer offenen Stellen (Job und Ausbildung) nutzen (im Folgenden Auftraggeber genannt).
Weiter können sich Interessenten auf der Plattform informieren und unter Eintragung persönlicher Daten mit den Auftraggebern in Kontakt treten (im Folgenden Interessenten genannt). Es besteht kein Anspruch auf Freischaltung dieses Features auf der Plattform.
Auftraggeber und Interessenten stimmen im Rahmen der Nutzung des Ausbildungskompasses der Verarbeitung und jeweils bestimmungsgemäßen Weitergabe Ihrer eingetragenen und zur Verfügung gestellten Daten zu. -
Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.
Der Auftraggeber trägt sich mit seiner Adresse im Ausbildungskatalog des jeweiligen Landkreises ein. Die Firma und Adresse nebst angegebenen Kontaktdaten erscheint bei dem Ausbildungsberuf den der Auftraggeber ausbildet. Die Kosten ergeben sich aus der jeweils gültigen Liste auf der Website des Dienstleisters. Der Ausbildungskatalog wird gedruckt und an den Schulen des Landkreises am Landratsamt verteilt. Es ist somit ein Branchenbuch für Ausbildung und Studium im Landkreis. -
4.1 Der Vertrag beginnt mit der Eintragung des Auftraggebers im Ausbildungskompass und endet mit der Auslieferung des Katalogs an den oben genannten Verteiler.
4.2 Der Vertrag kann von beiden Seiten ordentlich mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden,. Nach Freigabe der Druckfahne ist eine ordentliche Kündigung nicht mehr möglich. Im Falle einer ordentlichen Kündigung kann der Dienstleister die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen in Rechnung stellen. 4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist nach vorheriger fruchtloser (Ab-) Mahnung mit Fristsetzung möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.
4.4 der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. -
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen das Abdrucken der vom Auftraggeber vorgegebenen und freigegebenen Daten in die vom Auftraggeber vorgegebenen und freigegebenen Rubrik der Ausbildungsberufe/ des Dualen Studiengangs gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag. Der Eintrag wird auf der Rechnung gezeigt und ist mit einem Hinweis versehen, dass Korrekturen und Änderungen unmittelbar zur Anzeige gebracht werden müssen.
5.2 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. -
6.1 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
6.2 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz bei Verbrauchern und 9% p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz bei Unternehmern. -
Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
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Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtstand ist Penzberg.
Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz, damit Penzberg. -
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Die Parteien werden jedwede Änderung einer vertraglichen Vereinbarung nur schriftlich treffen, es gilt insoweit Schriftform, dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Dienstleistungen der Firma Ausbildungskompass Monika Uhl GmbH, Grube 21, 82377 Penzberg
Stand: 01. Januar 2024