Krankheit

Wie meldet man sich in der Ausbildung krank?

Bist du krank und kannst nicht zur Arbeit, musst du dies unverzüglich deinem Ausbildungsbetrieb mitteilen.
Am ersten Tag deiner Krankheit gibst du Bescheid und nennst die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit. Meistens erfolgt die Krankmeldung bei Azubis telefonisch.
Je nach Betrieb kann es aber auch erlaubt sein, eine Mail oder kurze WhatsApp Nachricht zu senden. Schau einfach in deinem Arbeitsvertrag nach einer Regelung oder frag deinen Ausbilder.
Nachdem du dich abgemeldet hast, musst du spätestens am vierten Tag der Krankheit deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) beim Arbeitgeber vorlegen.
Wenn du etwas weiter weg wohnst, kannst du in Erfahrung bringen, ob ein Foto oder eine eingescannte Version zunächst ausreicht.
Du kannst den Schein auch per Post senden oder jemanden bitten, ihn bei deinem Ausbildungsbetrieb abzugeben. Vergewissere dich, dass die Bescheinigung auch angekommen ist, sonst droht dir eine Abmahnung oder sogar die Kündigung.
Um weiterhin das volle Gehalt zu verdienen, muss die AU auch bei der Krankenkasse eingereicht werden. Tritt die Erkrankung während der Arbeitszeit auf, meldest du dich meistens bei deinem Chef krank und darfst nach Hause.

Was ist ein Krankenschein?

Der Krankenschein ist ein offizielles Dokument und die ärztliche Bestätigung dafür, dass bei dir eine Erkrankung vorliegt. Darin wird nicht vermerkt, woran du leidest. Auch auf Nachfrage musst du deine Krankheit deinem Arbeitgeber nicht nennen, da dies eine private Angelegenheit ist. Den „gelben Schein“, auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) genannt, musst du nach Erhalt so schnell wie möglich deinem Arbeitgeber zukommen lassen.

 

Wann muss eine AU abgegeben werden?

Laut Gesetz muss die Krankmeldung spätestens am vierten Tag nach Auftreten der Erkrankung in deinem Ausbildungsbetrieb vorliegen. Wenn du also an einem Montag erkrankst, musst du das Attest von deinem Arzt spätestens am Donnerstag vorlegen. Achtung:
Entgegen dieser gesetzlichen Regelung kann dein Ausbildungsbetrieb den „gelben Schein“ auch schon ab dem ersten Krankheitstag verlangen! Es können Fristen im Arbeitsvertrag festgelegt sein, die du unbedingt einhalten solltest.

Krankmeldung während der Berufsschule

Ja, eine Krankmeldung in der Berufsschule ist Pflicht für Azubis. Auch dort gibt es klare Vorgaben, die dir dein Klassenlehrer am Anfang der Ausbildung mitteilen wird. In der Regel musst du, wenn du krank bist, morgens kurz im Sekretariat der Berufsschule anrufen und Bescheid geben. Dabei teilst du dem Sekretariat deinen Namen, deine Klasse und den Grund deiner Abwesenheit mit. Es ist wichtig, dass du dies so früh wie möglich tust, um die Schule rechtzeitig über dein Fehlen zu informieren. In einigen Berufsschulen gibt es auch die Möglichkeit, die Krankmeldung per E-Mail oder über ein Online-Portal einzureichen. Informiere dich zu Beginn der Ausbildung genau über die jeweiligen Regelungen deiner Berufsschule.

Nach deiner telefonischen oder elektronischen Krankmeldung musst du auch in der Berufsschule ein ärztliches Attest einreichen, wenn deine Krankheit länger als drei Tage dauert. Dieses Attest bestätigt deine Arbeitsunfähigkeit und ist notwendig, um Fehlzeiten ordnungsgemäß zu dokumentieren. Achte darauf, das Attest zeitnah nachzureichen, um Missverständnisse oder Komplikationen zu vermeiden.

Darf der Arbeitgeber nach der Krankheit fragen?

Laut Gesetz muss der Arbeitgeber nur über die Dauer deines Ausfalls benachrichtigt werden. Über die Diagnose deiner Krankheit musst du auf der Arbeit und in der Berufsschule keine Auskunft geben, das ist Privatsache. Diese Regelung schützt deine persönlichen Gesundheitsdaten. Dein Arbeitgeber hat kein Recht, spezifische Details über deine Krankheit zu erfahren. Es reicht aus, wenn du ihm mitteilst, wie lange du voraussichtlich fehlen wirst und eine Krankmeldung vom Arzt vorlegst. Die Diagnose wird im ärztlichen Attest nicht angegeben, da sie unter die ärztliche Schweigepflicht fällt.

Das bedeutet, dass du dich nicht verpflichtet fühlst, deine Krankheit näher zu erläutern, selbst wenn dein Arbeitgeber nachfragt. Dies dient dem Schutz deiner Privatsphäre und stellt sicher, dass sensible Informationen über deine Gesundheit vertraulich bleiben. Einzig die Informationen zur Dauer der Arbeitsunfähigkeit und das ärztliche Attest sind notwendig, um deinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu sichern.

Die Folgekrankmeldung

Wenn du länger krank bist als gedacht und immer noch nicht arbeiten kannst, musst du eine Folgebescheinigung bei deinem Arbeitgeber und deiner Krankenkasse vorlegen. Die Frist für die neue Krankmeldung ist der Tag, der auf den letzten Tag deiner ersten AU folgt. Manchmal kann man leider nichts für eine erneute Erkrankung. In diesem Fall ist es besonders wichtig, den Krankenschein pünktlich abzugeben.

 

Kann häufige Krankheit zur Kündigung führen?

Es ist durchaus möglich, dass ein Ausbildungsbetrieb Mitarbeiter wegen häufiger Kurzerkrankungen kündigt. Es gibt sogar Regelungen für eine krankheitsbedingte Kündigung: Wenn du in einem Zeitraum von 24 Monaten pro Jahr ca. 45 bis 60 Kurzkrankheitstage ansammelst, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden. Auch spielt dein Verhalten bei einer Krankmeldung eine entscheidende Rolle. Wenn du ständig den Arzt wechselst, oder auffällig nur an bestimmten Wochentagen fehlst, erzeugt dies Misstrauen beim Arbeitgeber.