Rechte & Pflichten

Was ein Auszubildender darf und was nicht, sowie was dieser tun muss und was nicht, ist gesetzlich genau festgelegt. Die Rechte und Pflichten eines Auszubildenden sind umfassend geregelt durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG), die Handwerksordnung, das Jugendarbeitsschutzgesetz, die Ausbilder-Eignungsverordnung und andere relevante Gesetze und Bestimmungen. Diese gesetzlichen Regelungen sorgen dafür, dass die Ausbildung in geordneten Bahnen verläuft und sowohl die Interessen der Auszubildenden als auch der Ausbildungsbetriebe gewahrt bleiben.

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bildet die zentrale rechtliche Grundlage für die Berufsausbildung in Deutschland. Es legt fest, welche Inhalte in der Ausbildung vermittelt werden müssen, wie die Ausbildungsrahmenpläne gestaltet sind und welche Pflichten die Ausbilder haben. Das BBiG regelt zudem die Rahmenbedingungen der Ausbildungsvergütung, Arbeitszeiten und den Urlaub der Auszubildenden.

Die Handwerksordnung enthält spezifische Regelungen für handwerkliche Berufe. Sie definiert die Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung und regelt die Meisterpflicht, die besagt, dass bestimmte handwerkliche Tätigkeiten nur von ausgebildeten Meistern ausgeführt werden dürfen. Dies stellt sicher, dass eine hohe Qualität der handwerklichen Ausbildung und der ausgeführten Arbeiten gewährleistet ist.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist besonders wichtig für minderjährige Auszubildende. Es schützt junge Menschen vor Überbeanspruchung und regelt Arbeitszeiten, Pausen, und Ruhezeiten sowie die Beschäftigung an Wochenenden und Feiertagen. Dieses Gesetz dient dazu, die Gesundheit und Sicherheit von jugendlichen Auszubildenden zu gewährleisten.

Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) legt fest, welche Qualifikationen und Kompetenzen ein Ausbilder haben muss, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung sicherzustellen. Sie enthält Anforderungen an die persönliche und fachliche Eignung der Ausbilder und stellt sicher, dass diese in der Lage sind, die Auszubildenden effektiv zu unterrichten und zu fördern.

Neben diesen Hauptgesetzen gibt es weitere Bestimmungen, die spezifische Aspekte der Ausbildung regeln, wie z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Datenschutzbestimmungen und Regelungen zur Gleichstellung. Diese umfassende gesetzliche Grundlage gewährleistet, dass die Ausbildung fair, sicher und zielgerichtet verläuft, und stellt sicher, dass alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten kennen und einhalten.

Diese gesetzlichen Regelungen schaffen einen klaren Rahmen für die Berufsausbildung und tragen dazu bei, dass die Qualität der Ausbildung in Deutschland hoch bleibt. Sie schützen die Rechte der Auszubildenden und geben ihnen gleichzeitig klare Vorgaben, welche Pflichten sie erfüllen müssen, um ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen.

Rechte von Auszubildenden

  • Vergütung
    Eines der wichtigsten Rechte des Auszubildenden ist, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu erhalten.
  • Ausbildungsmittel
    Daneben hat dieser Anspruch auf kostenlose Ausbildungsmittel, wie zum Beispiel Werkzeuge, die der Ausbildungsbetrieb zur Verfügung stellen muss.
  • Freistellung
    Dass der Auszubildender für seinen Berufsschulunterricht von der Arbeit freibekommt, ist eigentlich selbstverständlich und daher auch ein Grundrecht.
  • Ausbildungsziel
    Ein anderes wichtiges Recht des Auszubildenden ist das Arbeiten nur für das Ausbildungsziel: Er muss keine Arbeiten verrichten, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben, wie zum Beispiel private Besorgungen für den Chef oder das Putzen der Toilette.
  • Kündigungsrecht
    Auch haben Azubis eine spezielle Kündigungsmöglichkeit und können das Ausbildungsverhältnis mit einer 4-wöchigen Frist beenden.
  • Zeugnis
    Ein weiteres Recht ist der Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis, das der Ausbilder am Ende der Ausbildung ausstellen muss.
  • Vertretung
    Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Ausbildungsbetrieb eine Jugend- und Auszubildendenvertretung bilden, die die Interessen der Jugendlichen vertritt.

Pflichten von Auszubildenden

  • Lernpflicht
    Zu den allgemeinen Pflichten des Azubis gehört zuallererst die Lernpflicht. Das bedeutet, dass sich der Auszubildende darum bemühen muss, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
  • Sorgfaltspflicht
    Die Sorgfaltspflicht schreibt vor, dass alle Tätigkeiten in Betrieb und Berufsschule immer ordentlich und zuverlässig erfüllt werden müssen, dazu gehört auch das Führen des Berichtsheftes.
  • Teilnahmepflicht
    Der Besuch der Berufsschule ist für den Auszubildenden ebenfalls vorgeschrieben, das ist die Teilnahmepflicht.
  • Anweisungen
    Auch muss der Azubi die Anweisungen des Ausbilders befolgen und die angeordneten Aufgaben erledigen.
  • Betriebsordnung
    Daneben ist er verpflichtet, die Betriebsordnung einzuhalten und beispielsweise bestimmte Schutzkleidung zu tragen, falls vorgeschrieben.
  • Bewahrungspflicht
    Die Bewahrungspflicht bestimmt, dass der Azubi sorgsam und vorsichtig mit den Arbeitsmaterialien, also Werkzeugen, Maschinen usw. umgehen muss.
  • Schweigepflicht
    Dazu kommt noch die Schweigepflicht, die es dem Azubi verbietet, Betriebsgeheimnisse auszuplaudern.
  • Krankmeldung
    Und zuletzt ist der Azubi zur Krankheitsmeldung und Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verpflichtet, wenn er nicht zur Arbeit kommen kann.