Rechte & Pflichten

Was ein Auszubildender darf und was nicht, was dieser tun muss und was nicht, ist gesetzlich genau festgelegt.

Die Rechte und Pflichten eines Auszubildenden sind geregelt durch das Berufsbildungsgesetz BBiG, die Handwerksordnungen, das Jugendarbeitsschutzgesetz, die Ausbilder-Eignungsverordnung und andere Gesetze und Bestimmungen.

Rechte von Auszubildenden

  • Vergütung
    Eines der wichtigsten Rechte des Auszubildenden ist, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu erhalten.
     
  • Ausbildungsmittel
    Daneben hat dieser Anspruch auf kostenlose Ausbildungsmittel, wie zum Beispiel Werkzeuge, die der Ausbildungsbetrieb zur Verfügung stellen muss.
     
  • Freistellung
    Dass der Auszubildender für seinen Berufsschulunterricht von der Arbeit freibekommt, ist eigentlich selbstverständlich und daher auch ein Grundrecht.
     
  • Ausbildungsziel
    Ein anderes wichtiges Recht des Auszubildenden ist das Arbeiten nur für das Ausbildungsziel: Er muss keine Arbeiten verrichten, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben, wie zum Beispiel private Besorgungen für den Chef oder das Putzen der Toilette.
     
  • Kündigungsrecht
    Auch haben Azubis eine spezielle Kündigungsmöglichkeit und können das Ausbildungsverhältnis mit einer 4-wöchigen Frist beenden.
     
  • Zeugnis
    Ein weiteres Recht ist der Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis, das der Ausbilder am Ende der Ausbildung ausstellen muss.
     
  • Vertretung
    Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Ausbildungsbetrieb eine Jugend- und Auszubildendenvertretung bilden, die die Interessen der Jugendlichen vertritt.

Pflichten von Auszubildenden

  • Lernpflicht
    Zu den allgemeinen Pflichten des Azubis gehört zuallererst die Lernpflicht. Das bedeutet, dass sich der Auszubildende darum bemühen muss, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
     
  • Sorgfaltspflicht
    Die Sorgfaltspflicht schreibt vor, dass alle Tätigkeiten in Betrieb und Berufsschule immer ordentlich und zuverlässig erfüllt werden müssen, dazu gehört auch das Führen des Berichtsheftes.
     
  • Teilnahmepflicht
    Der Besuch der Berufsschule ist für den Auszubildenden ebenfalls vorgeschrieben, das ist die Teilnahmepflicht.
     
  • Anweisungen
    Auch muss der Azubi die Anweisungen des Ausbilders befolgen und die angeordneten Aufgaben erledigen.
     
  • Betriebsordnung
    Daneben ist er verpflichtet, die Betriebsordnung einzuhalten und beispielsweise bestimmte Schutzkleidung zu tragen, falls vorgeschrieben.
     
  • Bewahrungspflicht
    Die Bewahrungspflicht bestimmt, dass der Azubi sorgsam und vorsichtig mit den Arbeitsmaterialien, also Werkzeugen, Maschinen usw. umgehen muss.
     
  • Schweigepflicht
    Dazu kommt noch die Schweigepflicht, die es dem Azubi verbietet, Betriebsgeheimnisse auszuplaudern.
     
  • Krankmeldung
    Und zuletzt ist der Azubi zur Krankheitsmeldung und Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verpflichtet, wenn er nicht zur Arbeit kommen kann.