Urlaub während der Ausbildung

Jeder Azubi hat Anspruch auf Urlaub in der Ausbildung. Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht bestimmt, wobei für minderjährige Azubis andere Bestimmungen gelten als für volljährige Auszubildende. Die genaue Anzahl an Urlaubstagen pro Kalenderjahr ist im Ausbildungsvertrag festgelegt.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen Auszubildende

  • unter 16 Jahren mindestens 30 Werktage Urlaub bekommen.
  • unter 17 Jahren mindestens 27 Werktage.
  • unter 18 Jahren stehen mindestens 25 Werktage Urlaub zu.

 Erwachsene Auszubildende haben nach dem Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch auf 24 Werktage pro Jahr. Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen, der dann auch für dich gilt.

Wie nimmt man Urlaub

Dein Urlaub muss auf jeden Fall mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Das bedeutet, dass du einen schriftlichen Urlaubsantrag stellen musst – am besten so früh wie möglich und nicht erst einen Tag vor deinem gewünschten Termin! Erst, wenn der Arbeitgeber zustimmt, ist dein Urlaub genehmigt. Auf keinen Fall darfst du einfach unangekündigt in den Urlaub gehen. Damit riskierst du eine Kündigung.
 

Urlaub während der Probezeit

Den ersten Urlaubsanspruch haben Azubis 6 Monate nach Beginn der Ausbildung. Das bedeutet, dass in der Probezeit nur beim Vorliegen wichtiger Gründe auch Urlaub genommen werden kann.
Natürlich gibt es auch hier eine Ausnahme:
Wer im September seine Ausbildung in einem Betrieb beginnt, der an Weihnachten komplett schließt, dann muss Urlaub vor Ablauf der 6-Monats-Frist genommen werden.

Urlaub während der Berufsschule

Urlaub kann nur für die Arbeit im Betrieb, aber nicht für den Schulunterricht verwendet werden.
Deshalb sollten Azubis ihren Urlaub in der Zeit der Berufsschulferien nehmen. Sonst kann es nämlich passieren, dass du während deines Urlaubs in die Schule musst.



 

Krankheit während des Urlaubs

Wirst du im Urlaub krank, zählen diese Tage als Krankheits- und nicht als Urlaubstage.
Dazu musst du aber unbedingt den Arbeitgeber informieren und ihm ein ärztliches Attest zuschicken.
Nur dann bekommst du die Krankheitstage „gutgeschrieben“.

 

Unterschied zwischen Arbeitstage und Werktage

Ist der Urlaub in deinem Ausbildungsvertrag in Werktagen angegeben,  dann brauchst du für 1 Woche 6 Urlaubstage, bei Arbeitstagen sind für 1 Woche 5 Urlaubstage nötig.

Unter Arbeitstagen versteht man die Tage, an denen tatsächlich gearbeitet wird. Bei den meisten Azubis handelt es sich um eine 5-Tage-Woche, die von Montag bis Freitag geht. Möchtest du wissen, wie viele Urlaubswochen dir insgesamt zustehen, teilst du die Gesamtzahl deiner Urlaubstage durch 5.
Beispiel: 30 Urlaubstage : 5 = 6 Urlaubswochen.

Als Werktage bezeichnet man in der Regel die Wochentage von Montag bis Samstag. Sind deine Urlaubstage als Werktage angegeben, dann teilst du diese durch 6 und du erhältst die Anzahl an Urlaubswochen pro Jahr. 
Beispiel: 30 Urlaubstage : 6 = 5 Urlaubswochen.