Kündigung

Kündigung während der Probezeit

In der Probezeit gelten besondere Kündigungsbedingungen:
 

  •  Das Ausbildungsverhältnis kann jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist sowohl von dir als auch von deinem Betrieb gekündigt werden.
  •  Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, Gründe müssen nicht genannt werden.

Kündigung nach der Probezeit

Nach der Probezeit gibt es drei verschiedene Arten, die Ausbildung frühzeitig zu beenden. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Das Unternehmen muss dem Auszubildenden vor der Kündigung eine Abmahnung erteilt haben, um ihm die Chance zur Besserung zu geben.


1. Ordentliche Kündigung

Bei einer ordentlichen Kündigung müssen die im Ausbildungsvertrag aufgeführten Kündigungsfristen eingehalten werden, in den meisten Fällen sind dies 4 Wochen.

Ein Auszubildender kann ordentlich kündigen, wenn

  •  die Ausbildung erhebliche Mängel aufweist,
  •  das Gehalt wiederholt zu spät ausbezahlt wird,
  •  die Freistellung für die Berufsschule nicht erfolgt oder
  •  es keinen geeigneten Ausbilder im Unternehmen gibt.

Der Ausbildungsbetrieb wiederum kann dem Auszubildenden ordentlich kündigen, wenn

  •  der Betrieb stillgelegt wird,
  •  der Auszubildende alkohol- oder drogenabhängig ist oder
  •  mehrfach unentschuldigt im Berufsschulunterricht fehlt.

2. Fristlose Kündigung

Die fristlose Kündigung ist von beiden Seiten nur dann möglich, wenn ein schwerer Gesetzesverstoß vorliegt. Das wäre zum Beispiel, wenn der Auszubildende im Unternehmen ständig beschimpft, beleidigt oder sogar geschlagen wird. Aufseiten des Auszubildenden wäre es beispielsweise Diebstahl.
 

3. Aufhebungsvertrag

Der Aufhebungsvertrag ist eine  Vereinbarung zwischen Ausbilder und Auszubildendem, die Ausbildung nicht länger fortzusetzen. Daher ist der Aufhebungsvertrag auch nur dann möglich, wenn dein Ausbildungsbetrieb einverstanden ist, dass du die Ausbildung beendest.

Ein Aufhebungsvertrag ist sinnvoll, wenn du deine derzeitige Lehrstelle wechseln, d.h. deine Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen möchtest.

Tipps für die Kündigung

Eine Kündigung muss immer gut überlegt sein. In jedem Fall solltest du vorab mehrere Gespräche mit dem Unternehmen,  vertrauten Personen in deinem privaten Umfeld und auch mit den zuständigen Kammern wie die IHK oder HWK, der Ausbildungsberatung der Agentur für Arbeit oder Lehrern in der Berufsschule geführt haben. Oft helfen diese Gespräche, eine gute Lösung für alle Beteiligten zu finden. Sollte es keinen Ausweg geben, solltest Du zum Zeitpunkt der Kündigung bereits eine neue Ausbildungsstelle gefunden haben.

Bist du dir unsicher, was in deinem Fall die richtige Lösung ist und wie du dich am besten verhalten solltest, wende dich am besten an eine geeignete Stelle. Vielleicht gibt es in deinem Betrieb einen Betriebsrat oder eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV).