Ausbildungsvergütung

Für die Ausbildung im Unternehmen erhält man eine Ausbildungsvergütung. Die Höhe der Ausbildungsvergütung steht im Ausbildungsvertrag und ist durch das Berufsbildungsgesetz (§ 17) geregelt.

Die Ausbildungsvergütung ist eine monatliche Zahlung, die du während deiner Ausbildung vom Ausbildungsbetrieb erhältst. Diese Vergütung soll deinen Lebensunterhalt unterstützen und dir finanzielle Unabhängigkeit ermöglichen. Die genaue Höhe der Vergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Berufsfeld, der Branche und dem Tarifvertrag, der für dein Ausbildungsunternehmen gilt. In deinem Ausbildungsvertrag sind alle relevanten Details zur Ausbildungsvergütung festgehalten. Dies umfasst nicht nur die Höhe der monatlichen Zahlung, sondern auch mögliche Erhöhungen während der Ausbildungszeit. Oft steigt die Vergütung mit jedem Ausbildungsjahr an, da du mit zunehmender Erfahrung und Kenntnis auch mehr Verantwortung übernehmen kannst.

Das Berufsbildungsgesetz (§ 17) legt fest, dass die Ausbildungsvergütung angemessen sein muss. Dies bedeutet, dass sie in einem fairen Verhältnis zu den Anforderungen deiner Ausbildung und den üblichen Vergütungen in deinem Berufsfeld stehen sollte. Das Gesetz schützt dich vor unangemessen niedrigen Vergütungen und sorgt dafür, dass du für deine Arbeit während der Ausbildung fair entlohnt wirst. Die Ausbildungsvergütung bietet dir die Möglichkeit, deine Ausbildung finanziell abgesichert zu absolvieren. Sie deckt grundlegende Kosten wie Fahrten zur Berufsschule und zum Ausbildungsbetrieb, Lernmaterialien und gegebenenfalls auch einen Teil deiner Lebenshaltungskosten.

Zusätzlich zur Ausbildungsvergütung können dir je nach Ausbildungsbetrieb weitere finanzielle Leistungen zustehen, wie beispielsweise Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Zuschüsse für Fahrtkosten. Diese zusätzlichen Leistungen sind jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben und variieren von Betrieb zu Betrieb.

Was wird von meinem Brutto-Gehalt abgezogen?

Von deiner Ausbildungsvergütung brutto, die im Ausbildungsvertrag steht, zieht dein Ausbildungsbetrieb Beträge für die Steuern und Sozialabgaben ab und überweist dir den Restbetrag. Dieser Restbetrag, der auf deinem Bankkonto ankommt und über den du verfügen kannst, ist deine Ausbildungsvergütung netto.
Steuern sind zum Beispiel Lohn- und Kirchensteuer. Die Abzüge, die dein Ausbildungsbetrieb vornimmt, überweist er für dich gleich an das Finanzamt. Sozialabgaben sind Beiträge für Renten, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosen-Versicherung.

Fortzahlung der Ausbildungsvergütung unter bestimmten Umständen

In § 19 Berufsbildungsgesetz ist die Fortzahlung der Ausbildungsvergütung geregelt. Der Ausbildungsbetrieb muss die Ausbildungsvergütung auch zahlen:

  • während des Urlaubes (nicht zu verwechseln mit eventuellem zusätzlichen Urlaubsgeld)
  • für die Zeit einer Krankheit (sechs Wochen lang – das nennt man Lohnfortzahlung – danach erhältst du von der Krankenkasse Krankengeld)
  • für die Zeit, zum Besuch der Berufsschule und für Prüfungen
  • wenn die Ausbildung außerhalb der üblichen Ausbildungsstätte stattfindet
  • bis zu sechs Wochen lang, wenn du dich für die Berufsausbildung bereithältst und unverschuldet nicht ausgebildet wirst (z.B. weil in deinem Betrieb wegen Kurzarbeit nicht gearbeitet wird).

Freiwillige Leistungen des Ausbildungsbetriebes

Weihnachtsgeld

Die Zahlung des Weihnachtsgeldes erfolgt in der Regel im November. Die Höhe des Weihnachtsgeldes kann entweder ein fester Betrag oder ein prozentualer Anteil deiner monatlichen Ausbildungsvergütung sein. Die genauen Modalitäten hängen von deinem Ausbildungsbetrieb und den dort geltenden Tarifverträgen ab. Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und wird als Anerkennung für deine Arbeit im laufenden Jahr gezahlt. Es soll dir die Möglichkeit geben, die zusätzlichen Ausgaben rund um die Weihnachtszeit besser zu bewältigen und dient oft auch als Motivationsschub für die Mitarbeiter.

Urlaubsgeld

Das Urlaubsgeld wird entweder einmal im Jahr, meist vor der Haupturlaubszeit im Juni oder Juli, oder anteilig im monatlichen Gehalt gezahlt. Die Höhe des Urlaubsgeldes kann ebenfalls variieren und ist entweder als fester Betrag oder als prozentualer Anteil deiner monatlichen Vergütung festgelegt. Urlaubsgeld soll dir ermöglichen, deine Urlaubszeit finanziell entspannter zu genießen und eventuelle Reisekosten oder andere Ausgaben während des Urlaubs zu decken. Ähnlich wie das Weihnachtsgeld ist auch das Urlaubsgeld eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers, die nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in vielen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen verankert ist.

Vermögenswirksame Leistungen

Der Staat fördert die Vermögensbildung der Arbeitnehmer, zu denen du als Auszubildender auch gehörst. Voraussetzung ist, dass dein Ausbildungsbetrieb die Beiträge in deine Vermögensanlage für dich abführt. Er kann diese Beiträge ganz oder teilweise übernehmen, sodass du nichts oder nur einen Teil selbst bezahlen musst. Das ist entweder in einem Tarifvertrag geregelt oder eine freiwillige Leistung deines Arbeitgebers. Außerdem kannst du vermögenswirksame Leistungen auch für die betriebliche Altersvorsorge verwenden.