Ausbildungsvergütung

Für die Ausbildung im Unternehmen erhält man eine Ausbildungsvergütung. Die Höhe der Ausbildungsvergütung steht im Ausbildungsvertrag und ist durch das Berufsbildungsgesetz (§ 17) geregelt.


Was wird von meinem Brutto-Gehalt abgezogen?

Von deiner Ausbildungsvergütung brutto, die im Ausbildungsvertrag steht, zieht dein Ausbildungsbetrieb Beträge für die Steuern und Sozialabgaben ab und überweist dir den Restbetrag. Dieser Restbetrag, der auf deinem Bankkonto ankommt und über den du verfügen kannst, ist deine Ausbildungsvergütung netto.
Steuern sind zum Beispiel Lohn- und Kirchensteuer. Die Abzüge, die dein Ausbildungsbetrieb vornimmt, überweist er für dich gleich an das Finanzamt. Sozialabgaben sind Beiträge für Renten, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosen-Versicherung.

Fortzahlung der Ausbildungsvergütung unter bestimmten Umständen

In § 19 Berufsbildungsgesetz ist die Fortzahlung der Ausbildungsvergütung geregelt. Der Ausbildungsbetrieb muss die Ausbildungsvergütung auch zahlen:
 

  • während des Urlaubes (nicht zu verwechseln mit eventuellem zusätzlichen Urlaubsgeld)
     
  • für die Zeit einer Krankheit (sechs Wochen lang – das nennt man Lohnfortzahlung – danach erhältst du von der Krankenkasse Krankengeld)
     
  • für die Zeit, zum Besuch der Berufsschule und für Prüfungen
     
  • wenn die Ausbildung außerhalb der üblichen Ausbildungsstätte stattfindet
     
  • bis zu sechs Wochen lang, wenn du dich für die Berufsausbildung bereithältst und unverschuldet nicht ausgebildet wirst (z.B. weil in deinem Betrieb wegen Kurzarbeit nicht gearbeitet wird).

Freiwillige Leistungen des Ausbildungsbetriebes

Weihnachtsgeld

Die Zahlung erfolgt in der Regel im November. Die Höhe kann ein fester Betrag oder ein Prozentanteil einer Monatsvergütung sein.
 

Urlaubsgeld

Die Zahlung erfolgt entweder einmal im Jahr (meist vor der Haupturlaubszeit im Juni oder Juli) oder anteilig im monatlichen Gehalt.
 

Vermögenswirksame Leistungen

Der Staat fördert die Vermögensbildung der Arbeitnehmer, zu denen du als Auszubildender auch gehörst. Voraussetzung ist, dass dein Ausbildungsbetrieb die Beiträge in deine Vermögensanlage für dich abführt. Er kann diese Beiträge ganz oder teilweise übernehmen, sodass du nichts oder nur einen Teil selbst bezahlen musst. Das ist entweder in einem Tarifvertrag geregelt oder eine freiwillige Leistung deines Arbeitgebers. Außerdem kannst du vermögenswirksame Leistungen auch für die betriebliche Altersvorsorge verwenden.