Steuern und Sozialabgaben
Die Ausbildungsvergütung, die in deinem Ausbildungsvertrag steht, ist der Brutto-Betrag. Davon musst du unter Umständen Steuern zahlen und Sozialabgaben entrichten. Was dann letztendlich auf deinem Konto landet, ist das Netto-Gehalt, das nach dem Abzug von Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt.
Für was zahlt man Steuern?
Sobald man im Monat mehr als ca. 1.260 Euro (Steuerklasse I; Stand 2023) verdient, fallen Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag an. Diese Steuern werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Die Lohnsteuer ist die Steuer auf das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Kirchensteuer wird von Mitgliedern bestimmter Religionsgemeinschaften erhoben und beträgt je nach Bundesland 8% oder 9% der Lohnsteuer. Der Solidaritätszuschlag war ursprünglich zur Finanzierung der deutschen Einheit gedacht und beträgt 5,5% der Lohnsteuer, wird aber nur bei höheren Einkommen erhoben.
Was sind Sozialabgaben?
Sozialabgaben sind Beiträge, die zur sozialen Absicherung gezahlt werden und verschiedene Versicherungen abdecken:
- Rentenversicherung: Diese sorgt dafür, dass du im Alter eine Rente erhältst. Der Beitragssatz beträgt aktuell 18,6% des Bruttoeinkommens, wovon du die Hälfte, also 9,3%, zahlst.
- Krankenversicherung: Sie übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen und Medikamente. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6%, wobei dein Anteil 7,3% beträgt. Je nach Krankenkasse kann noch ein Zusatzbeitrag hinzukommen.
- Pflegeversicherung: Diese Versicherung greift im Fall von Pflegebedürftigkeit. Der Beitragssatz liegt bei 3,05%, wobei dein Anteil 1,525% beträgt. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,35%.
- Arbeitslosenversicherung: Sie sichert dich finanziell ab, falls du arbeitslos wirst. Der Beitragssatz beträgt 2,4%, wovon du 1,2% zahlst.
- Unfallversicherung: Diese deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Hier zahlst du als Auszubildender nichts, da die Kosten vollständig vom Arbeitgeber übernommen werden.
Insgesamt belaufen sich die Sozialabgaben auf etwa 40% deiner Brutto-Ausbildungsvergütung. Dein Ausbildungsbetrieb und du teilen euch die Kosten, sodass du etwa 20% deiner Bruttovergütung für Sozialabgaben aufwendest.
Steuerarten im Überblick
Lohnsteuer
Wenn Lohnsteuer anfällt, führt dein Ausbildungsbetrieb sie für dich an das Finanzamt ab. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach deiner Steuerklasse. In der Regel wirst du Steuerklasse I haben, das heißt, du bist ledig und hast kein Kind. In dieser Steuerklasse sind für dich ca. 1.260 Euro monatlich steuerfrei. Wenn dein monatliches Einkommen diese Grenze überschreitet, wird die Lohnsteuer auf den darüber liegenden Betrag erhoben. Dein Arbeitgeber berechnet und überweist die Lohnsteuer direkt an das Finanzamt, sodass du dich nicht darum kümmern musst.
Solidaritätszuschlag
Seit dem 1. Januar 2021 brauchst du dir über den Solidaritätszuschlag in der Ausbildung keine Gedanken mehr machen, da dieser für die meisten Steuerzahler entfällt. Der Solidaritätszuschlag wurde ursprünglich zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt und betrug 5,5% der Lohnsteuer. Da du als Auszubildender in der Regel ein eher niedriges Einkommen hast, bist du von dieser Abgabe nicht mehr betroffen.
Kirchensteuer
Wenn du einer Konfession angehörst, also z. B. katholisch oder evangelisch bist, musst du Kirchensteuer zahlen, die dein Ausbildungsbetrieb zusammen mit der Lohnsteuer an das Finanzamt abführt. In Bayern und Baden-Württemberg zahlst du 8 % von deiner Lohnsteuer (nicht von deiner Ausbildungsvergütung) als Kirchensteuer, in den restlichen Bundesländern sind es 9 %. Bist du konfessionslos, z. B. weil du aus der Kirche ausgetreten bist, zahlst du keine Kirchensteuer.
Sozialabgaben im Überblick
Du bist als Auszubildender sozialversicherungspflichtig, d.h. du darfst von deiner Ausbildungsvergütung nicht alles behalten und musst Sozialabgaben abführen. Zu den Sozialabgaben gehören die Renten-, Pflege-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
Rentenversicherung
Die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ist für dich Pflicht und soll dir im Alter ein ausreichendes Einkommen sichern. Du solltest aber trotzdem über eine weitere zusätzliche Absicherung für das Alter nachdenken (private Altersvorsorge). Der Beitrag zur Rentenversicherung beträgt zurzeit (2020) 18,6 % von der Brutto-Ausbildungsvergütung. Davon musst du die Hälfte, also 9,3 %, zahlen. Dein zukünftiger Ausbildungsbetrieb meldet dich bei der Rentenversicherung an. Du bekommst einen Sozialversicherungsausweis mit einer Rentenversicherungsnummer. Wenn du schon mal gearbeitet hast, dann bist du bereits im Besitz des Ausweises. Du bist verpflichtet, zu Beginn deiner Ausbildung deinem Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis vorzulegen.
Krankenversicherung
Als Auszubildender musst du in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sein. Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten im Krankheitsfall. Das sind Behandlungs- und Krankenhauskosten, Medikamente und Krankengeld ab der 7. Woche einer Krankheit. Für die ersten 6 Wochen zahlt dein Ausbildungsbetrieb die Ausbildungsvergütung (netto) weiter an dich aus, danach erhältst du von der Krankenkasse das – niedrigere – Krankengeld. Der Beitrag zur Krankenversicherung ist gesetzlich festgelegt und beträgt zurzeit (2020) 14,6 % von der Brutto-Ausbildungsvergütung, egal, bei welcher Krankenkasse du dich versicherst. Du musst die Hälfte von 14,6 % zahlen plus einen zusätzlichen Eigenanteil von 1,1 %, also zusammen 8,4 %.
Pflegeversicherung
Damit wird eine mögliche Pflegebedürftigkeit im Alter finanziell abgesichert. Da du in deiner Krankenkasse pflichtversichert bist, verpflichtet dich das Gesetz auch zu Beiträgen in die Pflegeversicherung. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt zurzeit (2020) 3,05 % von der Brutto-Ausbildungsvergütung. Davon musst du die Hälfte, also 1,525 %, bezahlen. In Sachsen gibt es eine Ausnahme. Hier zahlen die Arbeitnehmer einen höheren Anteil als die Arbeitgeber, nämlich 2,025 %. Ab deinem 23. Geburtstag musst du zusätzlich einen Zuschlag von 0,25 % leisten, wenn du keine Kinder hast. Dann bezahlst du 1,775 % von deiner Brutto-Ausbildungsvergütung (in Sachsen 2,275 %).
Arbeitslosenversicherung
Damit wird das finanzielle Risiko einer drohenden Arbeitslosigkeit gemildert. Du bist zu Beiträgen für die Arbeitslosenversicherung verpflichtet. Leistungen daraus sind u.a. Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld. Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du erst, wenn du mindestens 12 Monate lang Beiträge eingezahlt hast. Dies kann für dich wichtig sein, wenn du während der Ausbildungszeit arbeitslos wirst (weil z.B. dein Ausbildungsbetrieb in Konkurs gegangen ist) oder du nach Abschluss deiner Ausbildung nicht übernommen wirst und nicht gleich Arbeit findest. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt zurzeit (2020) 2,4 % von der Brutto-Ausbildungsvergütung. Davon musst du die Hälfte, also 1,2 % bezahlen.