Arbeitszeiten und Pausen

Azubis dürfen pro Tag nicht länger als 8 Stunden arbeiten. Die wöchentliche Arbeitszeit ist bei Volljährigen auf 48 Stunden pro Woche begrenzt, bei minderjährigen Azubis sind es 40 Stunden. Diese dürfen auch nur an 5 Tagen pro Woche arbeiten.

Minderjährige Azubis dürfen zwischen 20.00 und 6.00 Uhr nicht arbeiten.
Ausnahmen davon gibt es zum Beispiel in Arbeitsbereichen, wo frühere oder spätere Arbeitszeiten üblich sind. Beispielsweise dürfen Bäckerlehrlinge ab 16 Jahren schon ab 5.00 Uhr morgens, über 17-Jährige ab 4.00 Uhr beschäftigt werden.

Wie sieht es mit einer Pause aus?


Während der Arbeitszeit müssen bestimmte Ruhepausen eingehalten werden, die der Azubi frei nutzen kann.

Bei Minderjährigen gilt:
Nach 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit muss mindestens eine halbe Stunde Pause gemacht werden.
Nach mehr als 6 Stunden Arbeit muss die Pause 1 Stunde lang sein.

Volljährige Azubis müssen nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause von mindestens 30 Minuten machen.
Nach mehr als 9 Stunden Arbeit sind 45 Minuten Pause vorgeschrieben.

Hoch die Hände! Wochenende?

Minderjährige Azubis dürfen an Feiertagen, Samstagen und Sonntagen nicht arbeiten. Eine Ausnahme ist dann möglich, wenn sie für die Arbeit an einem Feiertag, Samstag oder Sonntag einen anderen Tag freibekommen, und zwar in derselben oder der folgenden Woche.

Für Volljährige ist der Samstag ein ganz normaler Werktag. Sonn- und Feiertage sind aber genauso geschützt, wie bei minderjährigen Azubis. Die Ausnahmeregelung legt fest, dass bei Arbeit an einem Sonntag Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen besteht. Muss an einem Feiertag gearbeitet werden, dann muss der Azubi innerhalb von 8 Wochen einen anderen Tag freibekommen.

Schichtzeit und Schichtarbeit

Als Schichtzeit bezeichnet man die komplette Arbeitszeit mit allen Pausen, also die Zeit von Arbeitsbeginn bis Arbeitsende. Bei minderjährigen Azubis darf die Schichtzeit maximal 10 Stunden lang sein, auch wenn es beispielsweise sehr lange Pausen innerhalb dieser Zeit gibt.

Schichtarbeit bedeutet, dass die Arbeit in wechselnden Arbeitszeitblöcken stattfindet.
Zum Beispiel könnte ein Betrieb diese drei Arbeitsschichten vorsehen:

  1. Frühschicht von 6 bis 14 Uhr
  2. Spätschicht von 14 bis 22 Uhr
  3. Nachtschicht von 22 bis 6 Uhr

Überstunden

Die Zeiten, die über die regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehen, sind Überstunden und in der Ausbildung eigentlich nicht vorgesehen. Fallen trotzdem Überstunden an, müssen sie gemäß § 17 Berufsbildungsgesetz ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.