Teilzeitausbildung

Wer kann die Teilzeitausbildung machen?

Die Teilzeitausbildung ist bei allen anerkannten dualen Ausbildungsberufen möglich, die nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt sind. Dein Ausbildungsbetrieb muss der Teilzeitausbildung zustimmen und gemeinsam mit dir einen schriftlichen Antrag stellen.

Varianten und Dauer der Ausbildung in Teilzeit

Bei der Teilzeitausbildung wird deine tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit im Ausbildungsbetrieb reduziert.
Um wie viel verkürzt wird, kann je nach Einzelfall unterschiedlich sein und muss zwischen Auszubildenden und Betrieb vereinbart werden. Maximal kannst du deine Arbeitszeit jedoch nur um 50 Prozent verkürzen.

Du kannst auch nur einen Teil deiner Ausbildung in Teilzeit absolvieren oder nach Ausbildungsbeginn eine Vertragsänderung vereinbaren. Die Ausbildungsdauer wird dann entsprechend verlängert, höchstens jedoch zum Eineinhalbfachen der Dauer, die in der Ausbildungsordnung festgelegt ist. Das heißt, bei einer regulär 3-jährigen Ausbildung in Vollzeit darf die Ausbildung in Teilzeit maximal 4,5 Jahre dauern.

Wie kann ich eine Teilzeitausbildung beantragen?

Arbeitgeber und Azubi müssen bei der zuständigen Stelle (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Landwirtschaftskammer o.a.) gemeinsam einen schriftlichen Antrag stellen.

Welche Variante der Teilzeitausbildung gewählt wird, ob eine wöchentliche oder tägliche Verkürzung der Ausbildungszeit stattfindet und zu welchen Zeiten gearbeitet werden muss, besprechen Betrieb und Azubi miteinander und halten dies schriftlich im Ausbildungsvertrag fest.

Vor- und Nachteile einer Teilzeitausbildung

Wer eine Ausbildung in Teilzeit absolviert, der genießt drei wesentliche Vorteile:

  1. Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Eine Teilzeitausbildung ermöglicht es, familiäre Verpflichtungen wie Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen besser mit der Ausbildung zu vereinbaren. Dies schafft eine ausgewogenere Balance zwischen beruflichen und privaten Aufgaben.

  2. Große Flexibilität: Die Teilzeitausbildung bietet eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit, was besonders für Auszubildende mit besonderen persönlichen oder gesundheitlichen Bedürfnissen von Vorteil ist. Diese Flexibilität hilft dabei, den Ausbildungsalltag an individuelle Lebensumstände anzupassen.

  3. Vollwertiger Abschluss: Trotz der reduzierten Arbeitszeit erlangen Teilzeitauszubildende einen vollwertigen Berufsabschluss. Die Ausbildungsinhalte und -ziele bleiben unverändert, sodass die Qualität der Ausbildung nicht beeinträchtigt wird.

Besonders praktisch: Ein Umstieg von Teilzeit- auf Vollzeitausbildung ist jederzeit möglich. Diese Möglichkeit bietet zusätzliche Flexibilität und erlaubt es den Auszubildenden, ihre Ausbildungssituation jederzeit an veränderte Lebensumstände anzupassen.

Allerdings gibt es für die Azubis auch einen großen Nachteil:

Reduzierte Vergütung: Im Vergleich zur Vollzeitausbildung ist die Vergütung bei einer Teilzeitausbildung meist reduziert. Da die Arbeitsstunden und somit auch die Vergütungsgrundlage geringer sind, kann das Einkommen entsprechend niedriger ausfallen.

Deshalb sollten sich Teilzeitazubis, die mit ihrem Gehalt nicht über die Runden kommen, bei der Agentur für Arbeit wegen einer Ausbildungsbeihilfe und anderen Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung erkundigen. Die Agentur für Arbeit bietet verschiedene Fördermöglichkeiten an, um Auszubildende finanziell zu unterstützen und sicherzustellen, dass sie ihre Ausbildung erfolgreich absolvieren können, ohne finanzielle Schwierigkeiten zu haben.