Teilzeitausbildung

Wer kann die Teilzeitausbildung machen?

Die Teilzeitausbildung ist bei allen anerkannten dualen Ausbildungsberufen möglich, die nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt sind. Dein Ausbildungsbetrieb muss der Teilzeitausbildung zustimmen und gemeinsam mit dir einen schriftlichen Antrag stellen.

Varianten und Dauer der Ausbildung in Teilzeit

Bei der Teilzeitausbildung wird deine tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit im Ausbildungsbetrieb reduziert.
Um wie viel verkürzt wird, kann je nach Einzelfall unterschiedlich sein und muss zwischen Auszubildenden und Betrieb vereinbart werden. Maximal kannst du deine Arbeitszeit jedoch nur um 50 Prozent verkürzen.

Du kannst auch nur einen Teil deiner Ausbildung in Teilzeit absolvieren oder nach Ausbildungsbeginn eine Vertragsänderung vereinbaren. Die Ausbildungsdauer wird dann entsprechend verlängert, höchstens jedoch zum Eineinhalbfachen der Dauer, die in der Ausbildungsordnung festgelegt ist. Das heißt, bei einer regulär 3-jährigen Ausbildung in Vollzeit darf die Ausbildung in Teilzeit maximal 4,5 Jahre dauern.

Wie kann ich eine Teilzeitausbildung beantragen?

Arbeitgeber und Azubi müssen bei der zuständigen Stelle (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Landwirtschaftskammer o.a.) gemeinsam einen schriftlichen Antrag stellen.

Welche Variante der Teilzeitausbildung gewählt wird, ob eine wöchentliche oder tägliche Verkürzung der Ausbildungszeit stattfindet und zu welchen Zeiten gearbeitet werden muss, besprechen Betrieb und Azubi miteinander und halten dies schriftlich im Ausbildungsvertrag fest.

Vor- und Nachteile einer Teilzeitausbildung

Wer eine Ausbildung in Teilzeit absolviert, der genießt drei wesentliche Vorteile:
 

  • eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • eine große Flexibilität.
  • ein vollwertiger Abschluss.

Besonders praktisch:
Ein Umstieg von Teilzeit- auf Vollzeitausbildung ist jederzeit möglich.


Allerdings gibt es für die Azubis auch einen großen Nachteil:
 

  • die im Vergleich zur Vollzeitausbildung meist reduzierte Vergütung.

Deshalb sollten sich Teilzeitazubis, die mit ihrem Gehalt nicht über die Runden kommen, bei der Agentur für Arbeit wegen einer Ausbildungsbeihilfe und andere Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung erkundigen.