Bewerbung und Suche
Wer sich für einen Studiengang einschreiben möchte, der sollte zunächst einmal klären, ob dieser Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist. Bei zulassungsfreien Studiengängen schreibt man sich ohne Bewerbung einfach bei der Universität oder Hochschule seiner Wahl ein. So einfach geht des bei zulassungsbeschränkten Studiengängen aber nicht: In diesem Fall ist die Anzahl der Studenten durch den Numerus Clausus (NC) beschränkt, was bedeutet, dass der Notendurchschnitt des Abiturzeugnisses entscheidend ist, ob man zugelassen wird oder nicht. Die Informationen hierzu erfährt man auf der Homepage der jeweiligen Hochschule oder unter www.nc-werte.info. Wer sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewirbt, muss zudem klären, ob die Hochschule die Studienplätze selbst vergibt oder die Vergabe zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) erfolgt.
Bewerbungsfristen
In vielen Studiengängen ist ein Start nur zum Wintersemester (ab Oktober) möglich, hier endet die Bewerbungsfrist in der Regel am 15. Juli. Dies gilt aber nicht für die sogenannten Altabiturienten, die bereits im Jahr zuvor ihr Abitur gemacht haben: für sie enden die Fristen meist früher.
Beginnt das Studium mit dem Sommersemester, dann endet die Bewerbungsfrist am 15. Januar – egal wann man sein Abitur gemacht hat.
Die Bewerbung erfolgt mit wenigen Ausnahmen online bei der jeweiligen Hochschule.
Bewerbung an der Hochschule
Vergibt die gewünschte Hochschule ihre Studienplätze selbst, braucht man bei der Online-Bewerbung nur die persönlichen Daten, den gewünschten Studiengang und den Schnitt der Abiturnote einzugeben.
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann sich für seinen Wunschstudiengang auch gleichzeitig an mehreren Hochschulen oder an einer Hochschule für verschiedene Studiengänge bewerben. Dann beginnt das Warten auf die Antwort, das unterschiedlich lange dauern kann. Wer seine Zulassung erhalten hat, kann sich dann bei der Hochschule einschreiben – entweder persönlich oder per Post.