Drei Jahre sind eine lange Zeit – so lange dauert jedenfalls in den meisten Berufen die Ausbildung. Kein Wunder, dass nicht selten Jugendliche mit den Hufen scharren und das Ende ihrer Lehrzeit herbeisehnen, schließlich verdient man dann ja erst richtiges Geld. Die gute Nachricht dabei: Du kannst Deine Ausbildung auch verkürzen – und zwar um bis zu ein Jahr. Von alleine passiert das aber nicht, da musst Du schon selbst einen nicht gerade kleinen Beitrag leisten.

Am einfachsten haben es hier jene mit Abitur oder Fachabitur, die wegen „schulischer Vorbildung“, wie das offiziell heißt, eine Verkürzung um bis zu 12 Monate erhalten können. Dies gilt im Übrigen auch für jene Azubis, die bereits eine abgeschlossene Ausbildung in einem anderen Beruf vorweisen können, sowie jene, die vor Beginn der Ausbildung das 21. Lebensjahr bereits vollendet haben. Aber auch mit der Mittleren Reife in der Tasche kannst Du Deine Ausbildungszeit noch verkürzen – und zwar um bis zu 6 Monate.

Allerdings lässt sich daraus keine allgemein gültige Regel ableiten, denn darüber, ob eine Ausbildungszeit verkürzt wird oder nicht, entscheiden im Einzelfall die Industrie- und Handelskammer (IHK) und die zuständige Handwerkskammer (HWK). Dies trifft vor allem auf jene zu, die vor der Ausbildung bereits einschlägige Erfahrungen (z.B. während Praktikum oder Ferienjob) gesammelt haben. Aber auch auf diese Weise lässt sich die Lehrzeit verkürzen. Zum Beispiel, wenn Du während der Schulzeit in einem Restaurant gekellnert hast und Du dann Restaurantfachmann/frau werden willst, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Oder wenn Du Erzieherin werden möchtest und Du vorher in einem Kindergarten gejobbt oder dort ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert hast.

Das alles trifft auf Dich so was von gar nicht zu? Kein Problem, Du kannst nämlich auch während einer laufenden Ausbildung deren Dauer verkürzen. Dafür musst Du aber eine kleine Granate sein. Um die „vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung“ zu erhalten, musst Du aber einen Antrag stellen (was das Allerwenigste ist) sowie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Und diese Voraussetzungen kannst ausschließlich Du beeinflussen, denn es geht hier um Deine Leistungen während der Ausbildung. Dein Notendurchschnitt in den prüfungsrelevanten Fächern muss dafür bei 2,49 oder besser liegen. Welche Fächer prüfungsrelevant sind, steht in deiner Ausbildungsordnung. Aber nicht nur Deine schulischen Leistungen sollten überdurchschnittlich sein, auch Dein Betrieb sollte Deine praktische Ausbildungsleistung als sehr gut bewerten, also ebenfalls besser als 2,5. Ist das geschafft, kann Dein Ausbildungsbetrieb der IHK oder der HWK frühestens 6 Monate vor Deiner Abschlussprüfung vorschlagen, dass Du eher zur Abschlussprüfung zugelassen wirst. Die Berufsschule muss das dann schriftlich bestätigen.

Viele Optionen also, aber immer der gleiche Anreiz: Eine verkürzte Ausbildungszeit bedeutet, dass Du eher gutes Geld verdienst. Allerdings kommt das nicht von alleine aufs Konto, dafür musst Du entweder schon im Vorfeld oder während der Ausbildung mit viel Engagement und guten Leistungen überzeugen.