Was ist der Aussbilderschein?

Der Ausbilderschein, auch bekannt als AEVO (Ausbildereignungsprüfung), ist ein offizieller Nachweis über die pädagogisch-didaktischen und rechtlichen Kenntnisse, die für die Ausbildung von Nachwuchskräften erforderlich sind. 

Um den Ausbilderschein zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In der Regel wird eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation verlangt. Zudem ist in vielen Fällen eine bestimmte Berufserfahrung notwendig, die je nach Ausbildungsberuf variieren kann. Es ist auch möglich, den Ausbilderschein berufsbegleitend zu erwerben, was bedeutet, dass die Prüfung neben der Berufstätigkeit abgelegt wird.

Die Ausbildereignungsprüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil werden Fragen zu den rechtlichen Grundlagen der Ausbildung sowie zur pädagogischen und psychologischen Betreuung von Auszubildenden gestellt. 

Wo kann man den Aussbilderschein bekommen?

Wenn Sie den Ausbilderschein erwerben möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um dies zu tun Der Ausbilderschein, auch bekannt als AEVO (Ausbildereignung nach der Ausbildereignungsverordnung), ist eine qualifizierende Prüfung, die Ihre Fähigkeiten als Ausbilder bestätigt. Hier sind einige Orte, an denen Sie den Ausbilderschein bekommen können:

1. Industrie- und Handelskammer (IHK): Die IHK bietet regelmäßig Ausbildereignungsprüfungen an. Sie können sich bei Ihrer örtlichen IHK über die genauen Voraussetzungen und Termine informieren. In der Regel müssen Sie eine bestimmte Anzahl von Jahren Berufserfahrung sowie fachliche und pädagogische Kenntnisse nachweisen.

2. Berufsbildende Schulen: Einige Berufsschulen bieten Kurse an, die Sie auf die Ausbildereignungsprüfung vorbereiten. Diese Kurse können berufsbegleitend oder in Vollzeit absolviert werden. Sie vermitteln Ihnen das nötige Wissen und bereiten Sie gezielt auf die Prüfung vor.

3. Weiterbildungsinstitute: Es gibt auch private Weiterbildungsinstitute, die Ausbildereignungslehrgänge anbieten. 

Welche Kosten fallen für den Aussbilderschein an?

Für den Ausbilderschein, auch bekannt als AEVO (Ausbildereignungsprüfung), fallen verschiedene Kosten an. Diese Kosten können je nach Anbieter und Region variieren. Hier sind einige der üblichen Kosten, die für den Erwerb des Ausbilderscheins anfallen können:

1. Prüfungsgebühren: Die Ausbildereignungsprüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen. Für die Prüfung fällt eine Gebühr an, die normalerweise zwischen 100 und 250 Euro liegt. Diese Gebühr kann je nach Region und IHK unterschiedlich sein.

2. Vorbereitungskurse: Viele Menschen entscheiden sich dafür, an Vorbereitungskursen teilzunehmen, um sich auf die Ausbildereignungsprüfung vorzubereiten. Diese Kurse können mehrere hundert Euro kosten, abhängig von der Dauer und dem Umfang des Kurses. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs keine Voraussetzung für den Erwerb des Ausbilderscheins ist.

3. Lehrmaterialien: Um sich auf die Ausbildereignungsprüfung vorzubereiten, benötigen Sie möglicherweise zusätzliches Lehrmaterial wie Bücher oder Online-Ressourcen.

Welche Inhalte werden im Aussbilderschein-Lehrgang vermittelt?

Der Ausbilderschein-Lehrgang vermittelt den Teilnehmern das notwendige Wissen und die Fähigkeiten, um als Ausbilder in einem Unternehmen tätig zu sein. Die Inhalte des Lehrgangs sind in der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) festgelegt.

Zu den vermittelten Inhalten gehören unter anderem:

1. Rechtliche Grundlagen der Ausbildung: Hier werden die rechtlichen Aspekte der Ausbildung behandelt, wie zum Beispiel das Berufsbildungsgesetz und die Ausbildungsordnung.

2. Voraussetzungen und Planung der Ausbildung: In diesem Teil des Lehrgangs lernen die Teilnehmer, wie man Ausbildungspläne erstellt und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung schafft.

3. Methoden und Medien in der Ausbildung: Hier werden verschiedene Methoden und Medien vorgestellt, die in der Ausbildung eingesetzt werden können, um den Lernprozess zu unterstützen.

4. Prüfungsvorbereitung und Prüfungsdurchführung: Die Teilnehmer lernen, wie sie ihre Auszubildenden auf die Abschlussprüfung vorbereiten und diese durchführen können. Dabei werden auch die rechtlichen Aspekte der Prüfung behandelt.

 

Wie lange dauert es, den Aussbilderschein zu erhalten?

Die Dauer, um den Ausbilderschein zu erhalten, kann je nach individuellen Voraussetzungen und dem gewählten Ausbildungsweg variieren. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, den Ausbilderschein zu erlangen: die IHK-Prüfung und die berufsbegleitende Weiterbildung.

Für die IHK-Prüfung als Ausbilder/in (AdA) ist eine gewisse Berufserfahrung in einem entsprechenden Fachgebiet erforderlich. Je nach Bundesland und IHK kann die geforderte Berufserfahrung zwischen vier und sechs Jahren liegen. Nachdem die Voraussetzungen erfüllt sind, kann man sich zur Prüfung anmelden. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Dauer der Vorbereitung auf die Prüfung variiert je nach individuellem Lernfortschritt. In der Regel sollte man jedoch mit einer Vorbereitungszeit von einigen Monaten rechnen. Die Prüfung selbst dauert in der Regel einen Tag. Nach erfolgreicher Prüfung erhält man den Ausbilderschein.

 

Welche Nachweise müssen zur Erlangung des Aussbilderscheins erbracht werden?

Um den Ausbilderschein zu erlangen, müssen bestimmte Nachweise erbracht werden. Diese Nachweise variieren je nachdem, in welchem Bereich und nach welchem Gesetz die Ausbildung stattfindet. Im Allgemeinen sind jedoch folgende Nachweise erforderlich:

1. Fachliche Qualifikation: Der Ausbilder muss über ausreichende fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten in dem Bereich verfügen, in dem er ausbilden möchte. Dies wird in der Regel durch eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung nachgewiesen.

2. Pädagogische Eignung: Neben der fachlichen Qualifikation ist auch die pädagogische Eignung wichtig. Der Ausbilder sollte über didaktische Fähigkeiten verfügen, um sein Wissen effektiv an die Auszubildenden weitergeben zu können. Dies kann durch eine pädagogische Ausbildung oder durch entsprechende Weiterbildungen nachgewiesen werden.

3. Ausbildereignung: Um den Ausbilderschein zu erlangen, muss der Ausbilder auch seine Ausbildereignung nachweisen. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel eine erfolgreich abgelegte Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Welche Rechte und Pflichten haben Personen mit dem Aussbilderschein?

Personen mit dem Ausbilderschein haben bestimmte Rechte und Pflichten, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit als Ausbilder auferlegt werden. Der Ausbilderschein, auch bekannt als AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder), qualifiziert eine Person dazu, Auszubildende in Betrieben oder Bildungseinrichtungen fachlich anzuleiten und auszubilden.

Zu den Rechten der Personen mit dem Ausbilderschein gehört vor allem das Recht, Auszubildende anzuleiten und zu bewerten. Sie haben das Recht, den Ausbildungsplan zu erstellen und die Ausbildungsinhalte festzulegen. Zudem dürfen sie die Auszubildenden in den relevanten Fachbereichen anweisen und ihnen das erforderliche Wissen und die Fähigkeiten vermitteln. Darüber hinaus haben sie das Recht, Prüfungen abzunehmen und Ausbildungszeugnisse auszustellen.

Mit diesen Rechten gehen jedoch auch bestimmte Pflichten einher. Personen mit dem Ausbilderschein müssen sicherstellen, dass die Ausbildung den rechtlichen Vorgaben entspricht und den Qualitätsstandards genügt. Sie müssen die Auszubildenden fair und gleichberechtigt behandeln und ihnen eine angemessene Ausbildungsvergütung zahlen.

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